Energieausweis

Beim Energieausweis handelt es sich um ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. In Deutschland sind Ausstellung, Verwendung von einem Energieausweis und dessen Grundsätze und Grundlagen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Diese Rechtsnorm setzt die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht um.
Entwickelt wurde der Energieausweis durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).
Diese hatte bereits bis Ende 2004 ein derartiges Dokument in einem Pilotprojekt an fast 4000 Wohngebäuden getestet. Damals wurde dieses Dokument noch als Energiepass bezeichnet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) allerdings schaffte durch ihre Verwendung des Begriffs Energieausweis den Begriff Energiepass sozusagen ab.

Der Energieausweis ist bei Änderung oder bei Erweiterung von Gebäuden auszustellen

Der Energieausweis ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) bei Errichtung, bei Änderung oder bei Erweiterung von Gebäuden auszustellen. Seit 01. Juli 2008 müssen Besitzer von bis zum Jahr 1965 errichteten Gebäuden einem potenziellen Käufer und auch Mietern einen Energieausweis für das betreffende Gebäude vorlegen. Für ab 1966 errichtete Gebäude gilt dies seit 01. Januar 2009. Kommt ein Hauseigentümer der Verpflichtung der Vorlage von einem Energieausweis nicht nach, so drohen diesem Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Keinen Ausweis benötigt ein Hauseigentümer, der sein Haus weder verkaufen noch vermieten möchte. Hingegen für öffentlich genutzte Gebäude sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) eine Pflicht zur Ausstellung und auch zum Aushang von einem Energieausweis vor. Allerdings gilt dies nur für Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche.

Die Ausstellung von einem Energieausweis für bestehende Gebäude erfolgt entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs. Hierfür gelten jeweils differenzierte Regelungen für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Ausstellungsberechtigte für einen Energieausweis sind Hochschul- und Fachhochschulabsolventen aus den Bereichen Architektur, Gebäudetechnik, Hochbau und Bauingenieurwesen, Bauphysik und Versorgungstechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik, sowie aus dem Bereich Innenarchitektur. Darüber hinaus auch Handwerksmeister aus den Bereichen Bauhandwerk und Heizungsbau und noch eine Reihe weitere Berufsgruppen.

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